Knespl-IT AG, Fabrikweg 2, 8306 Wangen-Brüttisellen
UID CHE-453.076.104
solutions@knespl-it.ch · +41 44 244 67 00
Fassung vom 25. August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche
Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Knespl-IT AG (nachfolgend
«Knespl-IT») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn Knespl-IT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt
hat. Dies gilt auch dann, wenn Knespl-IT in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen
vorbehaltlos erbringt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen sowie allfällige
Service-Level-Agreements gehen diesen AGB vor.
1.4 Diese AGB richten sich an Unternehmen, Behörden und Organisationen. Sie gelten nicht
für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des schweizerischen Rechts.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Knespl-IT sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen ab
Ausstellungsdatum gültig und im Übrigen freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Knespl-IT,
durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
2.3 Angaben in Prospekten, auf der Website und in allgemeinen Produktbeschreibungen sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Art, Umfang und Qualität der Leistungen ergeben sich aus der Offerte, der
Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag. Leistungen, die dort nicht aufgeführt
sind, werden nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
3.2 Knespl-IT erbringt insbesondere Beratungs-, Projekt-, Integrations-, Support- und
Betriebsleistungen im Bereich der Informationstechnologie, liefert Hard- und Software
und vermittelt Leistungen Dritter.
3.3 Beratungsleistungen und Projektarbeiten werden als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff.
OR erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Knespl-IT
schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg.
3.4 Knespl-IT ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu
lassen. Knespl-IT bleibt in diesem Fall Ansprechpartnerin des Kunden.
3.5 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Führt eine vom Kunden gewünschte Änderung zu Mehraufwand, ist Knespl-IT berechtigt,
Termine und Vergütung entsprechend anzupassen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass Knespl-IT die für die Leistungserbringung nötigen
Informationen, Zugänge, Räumlichkeiten und Systemberechtigungen rechtzeitig und in
angemessenem Umfang erhält.
4.2 Der Kunde benennt eine ansprechbare und entscheidungsbefugte Kontaktperson.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in seinen Systemen eingesetzte Hard- und
Software ordnungsgemäss lizenziert ist und die Systemvoraussetzungen erfüllt sind.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach,
verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Daraus entstehender Mehraufwand wird
nach Aufwand verrechnet.
4.5 Erhält Knespl-IT Fernzugriff auf Systeme des Kunden, so erfolgt dieser ausschliesslich
zum Zweck der vereinbarten Leistungserbringung. Der Kunde stellt die dafür nötigen
Berechtigungen bereit und ist für deren Entzug bei Vertragsende verantwortlich.
5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer
sowie allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand zu den bei
Vertragsschluss geltenden Stundenansätzen verrechnet. Angefangene Viertelstunden werden
auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.
5.3 Reisezeit gilt als Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisespesen
werden nach effektivem Aufwand oder gemäss vereinbarter Pauschale verrechnet.
5.4 Für Einsätze ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten, an Wochenenden und an
Feiertagen gelten Zuschläge gemäss der jeweils gültigen Preisliste.
5.5 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf
der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von
5 % pro Jahr geschuldet; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist Knespl-IT berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich
der offenen Forderungen zurückzuhalten und für künftige Leistungen Vorauszahlung zu
verlangen.
5.7 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Knespl-IT ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung sei unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
5.8 Wiederkehrende Entgelte können von Knespl-IT auf Beginn einer neuen Vertragsperiode,
mindestens jedoch unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten, angepasst
werden. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag auf den
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu kündigen.
6. Preisänderungen bei Leistungen und Produkten Dritter
6.1 Preise für Hardware, Software und Leistungen Dritter beruhen auf den im Zeitpunkt der
Offertstellung gültigen Konditionen der Hersteller, Distributoren und Lieferanten.
6.2 Erhöhen sich diese Konditionen zwischen Offertstellung und Bestellung, oder ändern
sich Wechselkurse, Zölle oder Abgaben wesentlich, ist Knespl-IT berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen. Knespl-IT informiert den Kunden unverzüglich. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des Offertwerts, ist der Kunde berechtigt, vom betroffenen Teil
des Auftrags zurückzutreten.
7. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
7.1 Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet wurden. Knespl-IT ist für Lieferverzögerungen ihrer Lieferanten nicht
verantwortlich, informiert den Kunden jedoch unverzüglich.
7.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe an den Kunden oder an den vom Kunden bezeichneten
Transporteur auf den Kunden über.
7.3 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Knespl-IT.
Knespl-IT ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen
zu lassen.
7.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
8. Gewährleistung für Hardware und Produkte Dritter
8.1 Für gelieferte Hardware und Produkte Dritter gelten die Garantiebedingungen des
jeweiligen Herstellers. Knespl-IT tritt dem Kunden ihre Ansprüche gegenüber dem
Hersteller ab, soweit dies zulässig ist.
8.2 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel innert 10 Tagen
schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu
rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
8.3 Beschafft Knespl-IT auf Wunsch des Kunden Hardware zu Konditionen, die der Kunde
direkt mit dem Hersteller oder einem Dritten ausgehandelt hat, und erfolgt der
Weiterverkauf ohne Marge, so beschränken sich die Pflichten von Knespl-IT auf die
Abtretung der Herstellergarantie. Aufwände für die Abwicklung von Garantiefällen,
insbesondere Diagnose, Rücksendung, Ersatzgerätebeschaffung sowie An- und Abfahrt,
werden nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemässer Verwendung,
Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, Umgebungseinflüssen sowie natürlicher
Abnutzung.
9. Software und Lizenzen
9.1 Für Software Dritter gelten ausschliesslich die Lizenzbedingungen des jeweiligen
Herstellers. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen mit dem Bezug der Software.
9.2 Knespl-IT übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software Dritter den besonderen
Bedürfnissen des Kunden entspricht oder mit bestehenden Systemen fehlerfrei
zusammenwirkt, es sei denn, dies sei ausdrücklich zugesichert worden.
9.3 An von Knespl-IT im Rahmen eines Auftrags erstellten Konzepten, Dokumentationen,
Skripten und Konfigurationen erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches,
zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Urheberrechte
verbleiben bei Knespl-IT.
9.4 Knespl-IT bleibt berechtigt, das im Rahmen eines Auftrags erworbene allgemeine
Know-how für andere Kunden zu verwenden.
10. Serviceleistungen und Verfügbarkeit
10.1 Umfang, Reaktionszeiten, Servicezeiten und Verfügbarkeiten von Serviceleistungen
richten sich nach dem jeweiligen Service-Level-Agreement. Ohne ein solches werden
Serviceleistungen im Rahmen der ordentlichen Geschäftszeiten nach Aufwand und nach
Massgabe der verfügbaren Ressourcen erbracht.
10.2 Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs erfordern, werden nach
Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
Bei sicherheitskritischen Eingriffen kann eine Ankündigung entfallen, wenn ein Aufschub
nicht vertretbar ist.
10.3 Knespl-IT ist berechtigt, sicherheitsrelevante Aktualisierungen unverzüglich
einzuspielen, wenn dies zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung erforderlich ist.
11. Datensicherung
11.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die
Datensicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
11.2 Vor Eingriffen in produktive Systeme obliegt es dem Kunden, eine aktuelle und
überprüfte Datensicherung bereitzuhalten, sofern Knespl-IT diese Aufgabe nicht
vertraglich übernommen hat.
11.3 Ist die Datensicherung Bestandteil des Leistungsumfangs, richten sich Umfang,
Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellungszeiten nach der entsprechenden Vereinbarung.
12. Haftung
12.1 Knespl-IT haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder
grobfahrlässig verursacht haben.
12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang
wegbedungen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn,
Produktionsausfall, Datenverlust, Ansprüche Dritter sowie für weitere mittelbare oder
Folgeschäden.
12.3 Soweit eine Haftung besteht, ist sie pro Schadenfall auf den Wert des betroffenen
Auftrags beschränkt, bei Dauerschuldverhältnissen auf das für zwölf Monate geschuldete
Entgelt.
12.4 Die Haftung für Personenschäden sowie eine weitergehende zwingende gesetzliche
Haftung bleibt vorbehalten.
12.5 Ansprüche gegen Knespl-IT verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach
Kenntnis des Schadens.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten
nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten
nicht zugänglich zu machen.
13.2 Die Verpflichtung gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre darüber hinaus.
13.3 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten
erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
14. Datenschutz
14.1 Beide Parteien halten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz
sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung ein.
14.2 Bearbeitet Knespl-IT im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten des Kunden,
geschieht dies ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Einzelheiten
werden bei Bedarf in einem separaten Auftragsbearbeitungsvertrag geregelt.
14.3 Knespl-IT trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz
der bearbeiteten Daten.
14.4 Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten auf der Website ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung.
15. Abwerbeverbot
15.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragsdauer und für zwölf Monate nach
deren Beendigung keine Mitarbeitenden der anderen Partei, die an der Leistungserbringung
beteiligt waren, aktiv abzuwerben.
15.2 Bei Verletzung dieser Verpflichtung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von
sechs Bruttomonatslöhnen der betroffenen Person geschuldet. Die Geltendmachung weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
16. Vertragsdauer und Beendigung
16.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart
ist, für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend um jeweils ein
weiteres Jahr, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das
Ende einer Vertragsperiode gekündigt werden.
16.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter wesentlicher
Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung sowie bei Zahlungsunfähigkeit einer
Partei.
16.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
16.4 Bei Vertragsende unterstützt Knespl-IT den Kunden auf dessen Wunsch bei der
Überführung der Leistungen zu einem Dritten. Diese Leistungen werden nach Aufwand
verrechnet.
17. Höhere Gewalt
17.1 Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, die die Leistungserbringung
verunmöglichen oder erheblich erschweren, befreien diese für die Dauer des Ereignisses
von ihren Leistungspflichten. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturereignisse,
behördliche Anordnungen, Streiks, Epidemien, grossflächige Ausfälle von Strom- oder
Telekommunikationsnetzen sowie Cyberangriffe auf Dritte, von denen die
Leistungserbringung abhängt.
17.2 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag
zurücktreten, ohne dass daraus Ersatzansprüche entstehen.
18. Änderung dieser AGB
18.1 Knespl-IT kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens
30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt.
18.2 Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten
AGB als angenommen. Bei Widerspruch gelten für laufende Verträge die bisherigen AGB bis
zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte
bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Knespl-IT ist berechtigt, den
Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung auf eine verbundene Gesellschaft zu übertragen.
19.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie
der Kollisionsnormen.
19.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Knespl-IT AG. Knespl-IT ist
berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

